Verbraucherschützer haben rechtliche Schritte gegen Airlines eingeleitet, da sie unzulässige Handgepäck-Gebühren erheben. Die Klage richtet sich insbesondere gegen Easyjet und zwei weitere Fluggesellschaften. Es wird ihnen vorgeworfen, gegen EU-Recht zu verstoßen, das ein angemessenes Handgepäck ohne zusätzliche Kosten vorsieht.
Die Airlines locken mit vermeintlich günstigen Flugpreisen, die allerdings nicht das gesamte angemessene Handgepäck abdecken. Kritisiert werden vor allem die Handgepäckgrößen und die zusätzlichen Gebühren, die die Verbraucher belasten.
Der Verband der Verbraucherzentralen (Vzbv) strebt den Schutz der Verbraucher vor versteckten Kostenfallen an. In Folge dessen fordert der Vzbv klare Standards und Maße für kostenfreies Handgepäck, um die Rechte der Flugreisenden zu wahren.
Nach einem Gerichtsurteil soll Handgepäck als unverzichtbarer Bestandteil der Flugreisen betrachtet werden. Die Verbraucherzentrale kritisiert daher die Zusatzgebühren für Handgepäck, die den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht werden.