Städte und Gemeinden haben bereits vor der grundlegenden Reform der Grundsteuer im Jahr 2025 höhere Einnahmen verzeichnet. Im Jahr 2024 konnten die Gemeinden insgesamt 15,6 Milliarden Euro durch die Grundsteuer B einnehmen, was einem Anstieg von 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Es zeigt sich deutlich, dass die Grundsteuer zu den bedeutendsten Einnahmequellen der Gemeinden in Deutschland zählt.
Die angestrebte Reform der Grundsteuer sollte eigentlich aufkommensneutral sein. Allerdings bestehen Zweifel daran, ob die tatsächliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger erreicht wird. Ein deutliches Zeichen dafür sind die Hebesätze, die von einem Drittel der Kommunen in Niedersachsen über den aufkommensneutralen Hebesätzen festgelegt wurden und somit zu höheren Grundsteuerzahlungen führen.
Die Festlegung der Höhe der Grundsteuer hängt maßgeblich von dem Hebesatz und der Bewertung der Grundstücke ab. Die gestiegenen Einnahmen aus der Grundsteuer vor der Reform deuten auf eine langjährige Tendenz der Gemeinden hin, die Grundsteuer regelmäßig anzuheben. Obwohl die Reform aufkommensneutral sein sollte, führt die individuelle Festlegung der Hebesätze zu Belastungsverschiebungen, die die Bürgerinnen und Bürger belasten. Die begrenzten Einspruchsmöglichkeiten erschweren es den Bürgern, ihre Stimme gegen die Erhöhung der Hebesätze zu erheben.